Wissenswert - RA5 & RA4 werden Turniersportabzeichen

Pferdesport

Wissenswert - RA5 & RA4 werden Turniersportabzeichen

RA 5 und RA 4 werden zu Turniersportabzeichen

In der Abzeichenstruktur des Pferdesports gibt es eine Neuerung: Die Reitabzeichen 5 und 4 heißen ab sofort
Turniersportabzeichen Klasse A und Turniersportabzeichen Klasse L. Die neuen Namen sollen auf den ersten Blick zeigen,
welches Abzeichen für welche Prüfungsklasse Voraussetzung ist. Denn grundsätzlich werden im Turniersport nur zwei Abzeichen
benötigt: Das Turniersportabzeichen Klasse A (RA 5) für den Einstieg in die Klasse A sowie das Turniersportabzeichen Klasse L
(RA 4) für den Start in Prüfungen der Klasse L. Was hinter der Umbenennung steckt und welche Bedeutung sie für Reiter und
Ausbilder hat, erklärt Lina Otto aus der Abteilung Ausbildung der FN im Interview.
Warum werden die Reitabzeichen 5 und 4 zu Turniersportabzeichen?
Lina Otto: Die bisherigen Bezeichnungen RA 5 und RA 4 waren fachlich korrekt, aber für viele Reiterinnen und Reiter – vor
allem Neueinsteiger – nicht auf Anhieb verständlich. Mit der neuen Bezeichnung Turniersportabzeichen Klasse A für das RA 5
und Turniersportabzeichen Klasse L für das RA 4 machen wir deutlich, welche Rolle diese Abzeichen im Turniersport spielen: Sie
sind die Eintrittskarte für die jeweiligen Prüfungsklassen A bzw. L.
Was ändert sich für Reiterinnen und Reiter, die bereits eines dieser Abzeichen gemacht haben?
Lina Otto: Für Sie ändert sich nichts. Alle Reitabzeichen behalten ihre Gültigkeit – egal, ob sie noch unter der alten oder bereits
unter der neuen Bezeichnung abgelegt wurden. Die Umbenennung ist rein kommunikativer Natur und dient der besseren
Orientierung im System.
Ab welcher Klasse brauche ich ein Turniersportabzeichen und eine Lizenz, um an Prüfungen teilnehmen zu dürfen?
Lima Otto: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Wettbewerben nach WBO und Prüfungen nach LPO. Für WBO-
Wettbewerbe braucht man weder Abzeichen noch eine Jahresturnierlizenz. Wer allerdings an LPO-Prüfungen teilnehmen
möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die von der Prüfungsklasse abhängen.
Was bedeutet das konkret für die Einstiegsklasse E?
Lina Otto: Für Prüfungen der Klasse E benötigt man kein Abzeichen, aber eine sogenannte Schnupperlizenz (Leistungsklasse 7).
Sie ist im ersten Jahr kostenlos und kann auch verlängert werden – ein idealer Einstieg in den Turniersport.
Und wie sieht es in der Klasse A aus?
Lina Otto: Wer in Prüfungen der Klasse A starten möchte, muss die Leistungsklasse 6 beantragen – dafür ist das
Turniersportabzeichen Klasse A (RA 5) Voraussetzung.
Und für Prüfungen der Klasse L?
Lina Otto: Hier braucht man die Leistungsklasse 5, für die wiederum das Turniersportabzeichen Klasse L (RA 4) nötig ist.
Gibt es darüber hinaus weitere Abzeichen. Die man für höhere Klassen benötigt?
Lina Otto: Nein. Ab der Leistungsklasse 5 erfolgt die Höherstufung in der Regel über Turniererfolge, nicht über weitere
Abzeichen. Das System ist so aufgebaut, dass der Einstieg klar geregelt ist – und der weitere Weg durch die sportliche Leistung
bestimmt wird. Wer möchte, kann aber natürlich auch das RA 2 für die Leistungsklasse 4 oder das RA 1 für die Leistungsklasse
3 absolvieren, statt sich über Turniererfolge hochstufen zu lassen.
Ändert sich mit den neuen Namen auch etwas in den Lehrgängen und Prüfungen zu den beiden
Turniersportabzeichen?
Lina Otto: Nein, an den Inhalten und Abläufen der Lehrgänge und Prüfungen ändert sich nichts. Die Anforderungen bleiben
unverändert, ebenso die Struktur der Abzeichen. Die neue Bezeichnung dient ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Wer
also einen Vorbereitungslehrgang geplant hat oder eines der Abzeichen anstrebt, kann sich darauf verlassen, dass alles wie
gewohnt abläuft.

Autor/Quelle: WPSV / Pressedienst/Martin Stellberger & fn-press/mly + PSKO / 30.06.2025 19:43 von Josef Heinzelmann
Bild/er: Wer in den Turniersport ab Klasse A einsteigen will, benötigt dafür ein Turniersportabzeichen. Foto © Lafrentz

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